
02.08.20 –
Schottergärten ziehen folgende negative Auswirkungen nach sich:
• Die Biodiversität: Auf den kahlen Flächen finden Tiere keine Nahrung und keinen Unterschlupf. Pflanzen sind unerwünscht.
• Den Boden: Das natürliche Bodengefüge wird vernichtet oder zumindest stark beeinträchtigt. Der Boden verliert seine Funktionen.
• Das Stadtklima: Schotterflächen wärmen sich bei Sonnenschein vor allem im Sommer enorm auf und halten diese Wärme auch über Nacht. Es fehlen meist Pflanzen, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf die Umgebung auswirken. Angesichts der Klimaerwärmung ist dies insbesondere auch in unseren Städten ein unerwünschter Effekt, der die Überhitzung der Städte fördert und den Kaltluftaustausch behindert.
• Den Wasserhaushalt: Schottergärten sind versiegelte Flächen, wenn bei der Anlage eine wasserundurchlässige Folie oder Beton verwendet wurde. Das Wasser muss an der Oberfläche ablaufen und wird nicht dem Grundwasser zugeführt.
Wichtig ist für uns, dass die Öffentlichkeit frühzeitig über die geplanten Änderungen informiert wird. Das vorgestellte Konzept erscheint uns gut, muss jetzt aber konsequent umgesetzt werden. Auch die Landschaftsgärtner sollten mit ins Boot geholt werden, setzen sie doch meist die Neugestaltung von Gartenflächen um.
Darüber hinaus haben wir beantragt, den Geltungsraum der Satzung auch auf Gewerbegebiete auszudehnen. Für diese gibt es zwar schon eigene Regelungen, diese könnten aber zur besseren Übersichtlichkeit mit aufgenommen werden. Auch die Fassadenbegrünung von mehrgeschossigen Bauten ist für uns ein Thema, das gut in eine solche Satzung passen würde.
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